Ziele im Vergaberecht – Was plant die neue Bundesregierung?

In dem Koalitionsvertrag halten die drei regierenden Parteien fest, dass sie die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen wollen. Ferner will die Ampel-Koalition die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.

Zudem sollen die bestehenden Anforderungen entsprechend des europäischen Vergaberechts im nationalen Vergaberecht präzisiert werden. Des Weiteren soll sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.

Überdies will die Bundesregierung die rechtssichere Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben und dazu eine anwenderfreundliche zentrale Plattform schaffen, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Im Übrigen wollen die drei Parteien schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern und dabei Länder und Kommunen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern diese Ziele tatsächlich umgesetzt werden können. Insbesondere dürfte das Ziel einer Vereinfachung von öffentlichen Vergabeverfahren zu begrüßen sein. Allerdings sollte bereits die letzte große Vergaberechtsreform im Jahr 2016 zu einer Vereinfachung des Vergaberechts führen und es sind nicht wenige Stimmen zu finden, die bezweifeln, dass dies tatsächlich erreicht wurde.

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